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Grüngutmulden

Da immer häufiger Abfälle wie Plastik, Bau- und Möbelholz, etc. in den Grünmulden zu finden sind, möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass in die Grüngutmulden nur kompostierbare Abfälle gehören.

Das gehört in die Grüngutmulde

Das gehört NICHT in die Grüngutmulde

Organische Abfälle, Gemüse- und Obstresten, Rasen, Laub

Baum- und Strauchschnitt, Balkon- und Zimmerpflanzen, Eierschalen, Kaffee- und Teesatz

Gebinde, Plastik, Gifte, Öle, Fette, Farben, Katzenstreu, Steine, Erde, Aushub, Wurzelstöcke, Schnüre, Bauholz, Möbelholz, Kleintiermist (Exkremente)

Kompostierbare Säcke und andere Produkte aus biologisch abbaubaren Wertstoffen sind nicht zugelassen.

 

Plastikmulden

Plastikabfälle dürfen nur in den offiziellen Säcken abgegeben werden. Offene/Lose Plastikabfälle dürfen nicht in der Mulde entsorgt werden. Die PET-Flaschen können kostenlos an den Verkaufsstellen abgegeben werden. Wenn sie in der Mulde der Sammelstelle entsorgt werden, dann ebenfalls nur in den offiziellen gebührenpflichtigen Säcken.

Das gehört in die Plastikmulde, resp. in den offiziellen Sack

Das gehört NICHT in die Plastikmulde

Tragetaschen, Zeitschriftenfolien, Sixpackfolien, Milch-, Shampoo-, Weichspüler-, Putzmittelflaschen usw., Getränkeflaschen, Öl- und Essigflaschen, Guetzliverpackungen, Fleischschalen, Joghurtbecher,  Aufschnitt- / Käseverpackungen und Ähnliches

Lose Plastikabfälle, stark verschmutzte Verpackungen von Grillwaren mit Marinade, Verpackungen mit Restinhalten, Einweggeschirr, Tetrapacks, Spielzeug, Gartenschläuche usw.

 

Alle nicht verwertbaren Abfälle gehören in den Hauskehricht.

 

Informationen Tierkadaverentsorgung

Tierkadaver sowie Schlachtabfälle aus Hausschlachtungen sind gemäss Art. 3 des kantonalen Ausführungsgesetzes vom 22.05.1997 zur Bundesgesetzgebung über die Entsorgung tierischer Abfälle (SFG 914.10.6) der regionalen Sammelstelle (Sanima, Düdingen) abzuliefern. Hunde, Katzen und andere kleine Haustiere werden gratis entgegengenommen.

Grossviehkadaver: Grossviehkadaver müssen ebenfalls in die Sammelstelle in Düdingen geliefert werden.

Transport: Die Anlieferung der tierischen Abfälle muss in dichten Behältern bzw. dichten Anhängern erfolgen, zudem müssen die Tierkörper auf dem Transportweg mit einer Plane zugedeckt sein.

 

Littering und Verbrennen von Hauskehricht

Leider müssen wir vermehrt feststellen, dass immer mehr Abfall ausserhalb der bewilligten Entsorgungsanlagen abgelagert oder liegengelassen wird. In der Sommerzeit fällt dies vor allem an den Grillplätzen entlang der Sense auf. Auch Hauskehricht und andere Abfälle werden vermehrt in Cheminées oder im Freien verbrannt. Daher rufen wir folgende Grundsätze in Erinnerung:

Ablagerungsverbot:
Es ist verboten, Abfälle ausserhalb der bewilligten Entsorgungsanlagen abzulagern oder wegzuwerfen. (Die Kompostierung entsprechender Abfälle in Einzelanlagen ist von diesem Verbot ausgenommen).

Abgabeverbot von Abfällen in die Kanalisation:   
Die Abgabe von Abfällen in die Kanalisation ist verboten.

Verbrennen von Abfällen:  
Das Verbrennen von Siedlungs- und Industrieabfällen (allg. Abfall, Papier, Kunststoff, etc.) ist verboten. Für weiter Vorschriften Verweis zu Reglement über die Abfallbewirtschaftung, Art. 7.

Gebinde:                 
Überfüllte Container und Kehrichtsäcke, sowie Gebinde ohne entsprechende Kehrichtmarke, werden stehengelassen.

Strafen:                   
Jede Zuwiderhandlung kann mit einer Busse in der Höhe von Fr. 20.00 bis Fr. 1'000.00 bestraft werden.

 

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