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Haushaltsondermüll
Sie dürfen keinesfalls in den Kehricht oder in die Toilette geworfen werden. Für Haushalte: Haushalts-Sondermüll soll in erster Linie dem Fachhandel zurückgegeben werden, der in den meisten Fällen verpflichtet ist, diese Produkte kostenlos zurückzunehmen. Bei Schwierigkeiten, informieren Sie sich bei ihrer Gemeinde oder beim Amt für Umwelt Ihres Kantons.

Für Betriebe: Sonderabfälle sind einzig Abfallbehandlungsanlagen mit kantonaler Entsorgungsbewilligung zu übergeben. Die Liste der Betriebe ist unter www.veva-online.ch zu finden.
Spezifischer Entsorgungsweg